Lichterführung
Maschinenfahrzeug in Fahrt:
- unter 50 m Länge
Maschinenfahrzeug in Fahrt:
- über 50 m Länge
- wenn unter Maschine gesegelt wird, ist am Tage der umgedrehte Kegel zu setzen
schleppendes oder schiebendes Maschinenfahrzeug in Fahrt:
- am Heck ein gelbes Licht
- unter 200 m Länge
- wenn über 200 m Länge, dann vier weiße Lichter
Segelfahrzeug in Fahrt
- ohne Maschinenkraft
Fischereifahrzeuge:
- rot über weiß: Nicht-Trawler
- grün über weiß: Trawler
manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser
manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser:
- falls das Fahrzeug lediglich treibt, dann nur rot-weiß-rot
tiefgangbehindertes Fahrzeug:
- Dieses Fahrzeug hat Wegerecht!
Lotsenfahrzeug in Fahrt
Ankerlieger
- unter 50 m Länge: ein weißes Rundumlicht
- über 50 m Länge: zwei weiße Rundumlichter
- über 100 m Länge: zusätzlich Arbeits- und Deckslichter
Fahrzeug liegt auf Grund