Vorschriften

Lichterführung

Maschinenfahrzeug in Fahrt:

  • unter 50 m Länge

Maschinenfahrzeug in Fahrt:

  • über 50 m Länge
  • wenn unter Maschine gesegelt wird, ist am Tage der umgedrehte Kegel zu setzen

schleppendes oder schiebendes Maschinenfahrzeug in Fahrt:

  • am Heck ein gelbes Licht
  • unter 200 m Länge
  • wenn über 200 m Länge, dann vier weiße Lichter

Segelfahrzeug in Fahrt

  • ohne Maschinenkraft

Fischereifahrzeuge:

  • rot über weiß: Nicht-Trawler
  • grün über weiß: Trawler

manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser

manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser:

  • falls das Fahrzeug lediglich treibt, dann nur rot-weiß-rot

tiefgangbehindertes Fahrzeug:

  • Dieses Fahrzeug hat Wegerecht!

Lotsenfahrzeug in Fahrt

Ankerlieger

  • unter 50 m Länge: ein weißes Rundumlicht
  • über 50 m Länge: zwei weiße Rundumlichter
  • über 100 m Länge: zusätzlich Arbeits- und Deckslichter

Fahrzeug liegt auf Grund