Vorschriften

Kollisionsverhütungs- Vorschriften (KVR)

Befinden sich zwei Schiffe, die unter Segel laufen und den Wind nicht von derselben Seite haben auf Kollisionskurs, muss das Schiff ausweichen, das den Wind von Backbord hat (gelb).

Befinden sich zwei Schiffe, die unter Segel laufen und den Wind von derselben Seite haben auf Kollisionskurs, muss das luvwärtige (gelb) dem leewärtigen Schiff ausweichen.

Diese Regel gilt sowohl für Segler als auch für Motorfahrzeuge. Ein Fahrzeug ist ein Überholer, sobald es sich mehr als 22,5° achterlicher als querab nähert. Bei Dunkelheit bedeutet das, dass der Aufkommer das Hecklicht des näherkommenden Fahrzeuges erkennen kann.

Kommen sich zwei Schiffe unter Maschine entgegen, weichen beide nach Steuerbord aus (es wird jeweils auf der Bb-Seite passiert).

Befinden sich zwei Schiffe die unter Maschine laufen auf Kollisionskurs, gilt die Regel „Steuerbord vor Backbord“.

Im allgemeinen gilt „Segelfahrzeuge haben Vorfahrt“.
Sportboote müssen von Fischereifahrzeugen freihalten (fern bleiben).

Kollisionsverhütungs-
vorschriften

Weitere Vorschriften über Sportfahrzeuge und Wegerechtschiffe, Vorfahrtregeln für ein-/auslaufende Schiffe, querende Fahrzeuge, den Anker- oder Liegeplatz verlassende Schiffe und drehende Fahrzeuge sind in den KVR nachzulesen.

Der schwarze Kegel am Tag bzw. die entsprechende Lichterführung in der Nacht zeigt an, dass sich das segelnde Schiff zusätzlich mit Hilfe seiner Maschine fortbewegt. Entsprechende Vorschriften gelten für das maschinenbetriebene Fahrzeug.